Elternbeirat

Zum Beginn von jedem KiTa-Jahr, aber spätestens bis zum 10. Oktober jeden laufenden Jahres, wird die Elternvollversammlung durch eine schriftliche Einladung aller Erziehungsberechtigten einberufen. In der Versammlung wird der Elternbeirat gewählt. Dieser besteht aus insgesamt 5 Elternbeiratsmitglieder und 5 Ersatzmitglieder.

Aufgaben des Elternbeirates ist es die Interessen der Elternschaft gegenüber dem Träger und der Leitung zu vertreten.